Tiermediziner besitzen das sog. Dispensierrecht, welches zum Führen einer tierärztlichen Hausapotheke berechtigt. Tierärzte müssen sich gesetzlich an die tierärztliche Hausapothekenverordnung ( TÄHAV ) halten.

Diese beinhaltet beispielsweise:

  • Sie erhalten nur Medikamente von uns, wenn Sie bereits vorstellig mit Ihrem Tier in unserer Praxis waren ( mind. 1x jährlich ).
  • wir sind verpflichtet, Arzneimittel aus der Veterinär-Medizin abzugeben, auch wenn es ein günstigeres Humanpräparat gibt.
  • der Versand von Tierarzneimitteln an den Tierhalter ist per Gesetz untersagt
  • wir dürfen kein Medikament auf Anweisung oder Rezept eines anderes Tierarztes abgeben
  • abgegebene Medikamente dürfen wir nicht zurücknehmen und erstatten

Dies ist nur ein kleiner Auszug aus der TÄHAV und bitten um Verständnis, dass wir uns an diese Gesetze halten müssen.