Die GOT (Gebührenordnung für Tierärzte) bestimmt die Vergütungen der Tierärzte für ihre Leistungen. Sie setzt den Gebührenrahmen vom mindestens 1-fachen, bis maximal 3 -fachen Satz fest. Welchen Satz die Tierarztpraxis auswählt, liegt im Ermessen des Tierarztes.
Weiterhin stehen dem Tierarzt Entschädigungen ( z.B. Wegegeld, Auslagen, Verbrauchsmaterialien u.s.w. ) zu.
Die GOT ist für alle praktizierenden Tierärzte bindend – Verstöße werden geahndet!